steuerbefreiung

Die Stiftung Blatten/Lötschental ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft unter der Aufsicht des Kantons Wallis. Da der Stiftungszweck gemeinnützig ist, wurden wir auf Antrag von der Steuerpflicht entbunden. Das bedeutet, dass auch Zuwendungen an die Stiftung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.

Da in jedem Kanton eine Liste mit den steuerbefreiten Institutionen geführt wird, ist es eventuell nötig, in Ihrem Wohnkanton einen Antrag einzureichen. Falls Sie die Steuerbefreiung in Ihrem Wohnkanton bewirken wollen, sind wir Ihnen gerne behilflich – kontaktieren Sie uns!

Bisher sind wir in folgenden Kantonen auf der Liste der steuerbefreiten Institutionen: 

  • Basel Landschaft
  • Basel Stadt
  • Wallis
  • Thurgau

Dokument Steuerbefreiung VS (PDF, 34 KB)

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Kontakt / Unterstützung

Haben Sie Fragen, möchten Sie die Stiftung Blatten unterstützen oder der Stiftung beitreten? Sämtliche Möglichkeiten finden Sie hier.