Statuten Stiftung blatten

Als öffentlich rechtliche Körperschaft waren wir verpflichtet bei der Stitungsgründung Statuten zu erarbeiten. Seit der Revision des bundesweiten Stiftungsgesetztes vom 01.01.2006 gelten verschärfte Bestimmungen, an die wir gebunden sind. Diese Gesetzesänderung zog im Jahr 2007 eine Revision der Statuten nach sich.

Inzwischen wurden die Änderungen der Statuten von der Stifterversammlung angenommen und durch den Regierungsstatthalter des Bezirkes Westlich Raron genehmigt.

Statuten Stiftung Blatten (PDF, 451 KB)

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