Richtlinien des Stiftungsrats
Grundsätze für die Förderung und Unterstützung
Die Richtlinien des Stiftungsrats basieren auf der Gründungsurkunde, der bisherigen Projekterfahrung sowie der strategischen Ausrichtung der Stiftung. Diese Leitlinien dienen als Orientierung für die Vergabe von Fördermitteln und wurden in mehreren Sitzungen des Stiftungsrats sorgfältig erarbeitet.
Allgemeine Förderkriterien
- Neubauten werden grundsätzlich nicht unterstützt.
- Gemäss Stiftungsurkunde können Projekte im gesamten Lötschental gefördert werden, mit Priorität auf Projekte in der Gemeinde Blatten.
- Anträge auf Förderbeiträge müssen bis spätestens 31. März eingereicht werden.
- Die Bewilligung von Fördermitteln erfolgt nach Massgabe der Stiftungsrichtlinien und der verfügbaren Mittel.
- Die Stiftung übernimmt in der Regel maximal 40% der Kosten bei Drittprojekten.
- Die Stifterversammlung entscheidet im Rahmen des Budgets über die zur Förderung vorgeschlagenen Projekte.
- Nach Vorlage der Bauabrechnung prüft der Stiftungsrat die Einhaltung der Auflagen und genehmigt erst dann die Auszahlung des Förderbetrags.
Förderbereiche
1. Öffentliche Gebäude
Sanierungsprojekte für Gebäude, die sich im Eigentum einer öffentlich-rechtlichen Institution (z. B. Burgergemeinde, Munizipalgemeinde, Dorfschaften) befinden, können auf Antrag unterstützt werden. Voraussetzung ist, dass sich die Gebäude harmonisch in das traditionelle Dorfbild einfügen.
2. Dörfliche Infrastruktur
Die Stiftung unterstützt Massnahmen zur Erhaltung und Neugestaltung folgender Infrastrukturen:
- Historische Bauten wie Sennereien, Backöfen oder Mühlen
- Dorfplätze, die prägend für das Ortsbild sind
- Traditionelle Wege und Straßen, die zur dörflichen Identität beitragen
3. Private Gebäude
Die Stiftung beteiligt sich an der Renovierung und Restaurierung privater Gebäude, sofern sie zur Erhaltung des Ortsbildes beitragen. Förderfähige Massnahmen sind unter anderem:
- Dächer: Verwendung von orts- und landschaftstypischen Materialien, bevorzugt in der originalen Bauweise
- Bruchsteinmauern: Teilweise Übernahme der Mehrkosten gegenüber modernen Bauweisen
- Fenster: Übernahme des Mehrpreises für traditionelle Fenstersprossen
Verpflichtung der Antragsteller
Als Gegenleistung für die Unterstützung verpflichten sich Antragsteller zu einer finanziellen Beteiligung an der Stiftung:
- Bis CHF 2'000: Gönnerbeitrag für mindestens zwei Jahre
- CHF 2'001 bis CHF 5'000: Gönnerbeitrag für mindestens fünf Jahre
- Über CHF 5'000: Gönnerbeitrag für mindestens zehn Jahre
Diese Regelung stellt sicher, dass die Geförderten aktiv zur Zukunft der Stiftung beitragen und weitere Projekte ermöglicht werden.
Weitere unterstützte Projekte
- Sofortmassnahmen zur Rettung erhaltenswerter Bausubstanz (z. B. provisorische Abdeckungen zur Verhinderung weiterer Schäden)
- Administrative Unterstützung bei komplexen Besitzverhältnissen, etwa durch Moderation von Versammlungen, Vermittlungslösungen und rechtliche Hilfestellungen
- Förderung von Kulturprojekten, darunter Publikationen, Dokumentarfilme, Tagungen und Ausstellungen
Bei Projekten, die nicht ausdrücklich unter diese Kategorien fallen, entscheidet der Stiftungsrat individuell im Rahmen seiner Möglichkeiten.
Mit diesen Richtlinien stellt die Stiftung Blatten sicher, dass Fördermittel gezielt und nachhaltig eingesetzt werden, um das kulturelle Erbe und die traditionelle Bausubstanz des Lötschentals für zukünftige Generationen zu bewahren.